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Rücktritt und Kündigung
Bis zu vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich/Fax/Mail/postalgisch erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag aus einem wichtigen Grund (§ 314 BGB) nach Ablauf der v. g. Frist bleibt der Teilnehmer zum Ersatz der entstandenen Kosten i. H. v. 80% des vereinbarten Entgelts (inkl. Unterbringung) verpflichtet. Ein Ersatzteilnehmer kann gegen Übernahme der entstehenden zusätzlichen Bearbeitungskosten gestellt werden.
Absagen
Die Schule kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund die Durchführung der Veranstaltung absagen. Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an die Fahrlehrer-Fachschule bestehen nicht.
Bindung
Die Absendung dieses Formulars ist bindend.

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